Uno-Menschenrechtsbericht geißelt Todesstrafe

Report des Sonderberichterstatters wird diese Woche von der Uno-Menschenrechtskommission beraten und abgestimmt / Großbritannien wegen Exekution von IRA-Mitgliedern auf Gibraltar erwähnt / Giftgaseinsätze und Hinrichtungen attackiert  ■  Aus Genf Andreas Zumach

Gegen 43 Staaten aus allen Teilen der Erde wurde 1988 bei der Uno der Vorwurf von Menschenrechtsverletzungen in Form von „massenhaften und willkürlichen Exekutionen“ erhoben. Der noch nicht veröffentlichte Report des Sonderberichterstatters zu diesem brisanten Thema, des Kenianers S.Amos Wako, wird diese Woche den Delegierten der in Genf tagenden Uno-Menschenrechtskommission zur Beratung und Abstimmung zugeleitet. Der Report beruht auf Informationen von amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen sowie auf Erkenntnissen, die Wako bei Besuchen in diesen Staaten und Gesprächen mit ihren VertreterInnen bei der Uno gewonnen hat.

Großbritannien wird erwähnt wegen der Erschießung von drei IRA-Mitgliedern durch eine britische Spezialeinheit am 6.März in Gibraltar. Wako zitiert Augenzugenberichte, wonach die drei Männer „erschossen wurden, nachdem sie sich bereits ergeben“ hatten, und daß „noch mehrfach auf sie geschossen wurde, während sie bereits verwundet am Boden lagen“. Am 28.Juli verlangte Wako von der Regierung in London sämtliche Informationen über den Fall und die eingeleiteten Untersuchungen einschließlich der Autopsieberichte. Am 9.11. erhielt er die Antwort, daß eine elfköpfige Jury mit einer 9 zu 2-Mehrheit entschieden habe, daß „die drei IRA-Männer legal getötet wurden“. Die Justizbehörden Gibraltars seien „völlig unabhängig“ und hätten „keinen Anlaß für eine Anklageerhebung gesehen“.

Der Uno-Sonderberichterstatter intervenierte im März '88 gegen die Exekution des bereits 1980 wegen Mordes zum Tode verurteilten Texaners John Salvage, für dessen Geisteskrankheit es zahlreiche von der Jury übersehene Hinweise und ärztliche Gutachten gab. Der Uno -Sonderberichterstatter erreichte zwar einen Aufschub, doch inzwischen wurde Selvage hingerichtet. In Genf gibt es Hinweise, wonach die USA wegen der Erwähnung des Falles im diesjährigen Bericht eine erneute Berufung Wakos als Sonderberichterstatter verhindern wollen.

Der erstmals in der UNO-Geschichte - und in einem früheren Entwurf des Berichtes zunächst nur gegen Irak - erhobene Vorwurf der „Massenexekution durch den Einsatz von chemischen Massenvernichtungsmitteln“ (siehe taz vom 1.2.'89) wird in der endgültigen Fassung auch gegen Somalia gerichtet. Grundlage sind Berichte, wonach bei entsprechenden Giftgaseinsätzen durch Regierungssoldaten Anfang Januar in den nordsomalischen Städten Hargeis, Berbera und Burao rund 20.000 Menschen umgebracht wurden. Zum ersten Mal werden in einem Uno-Dokument auch die Daten und Orte irakischer C-Waffeneinsätze gegen die Kurden im Norden des Landes nach Beginn des Waffenstillstandes mit Iran am 20.August erwähnt.

Schwere Vorwürfe wegen zahlreicher, das ganze Jahr '88 andauernder Exekutionen werden in Wakos Bericht vor allem gegen Iran, Südafrika, Kolumbien, El Salvador und Phillipinen erhoben. Aus Nicaragua werden einige Fälle aus dem ersten Halbjahr '88 gemeldet. Als einziges Land Osteuropas findet die CSSR Erwähnugn wegen des ungeklärten Todes eines Gefängnisinsassen. In den Schlußfolgerungen dämpft Wako die vielfach geäußerte Erwartungen, daß die Entspannung zwischen Ost und West sowie die Lösung einiger Regionalkonflikte auch eine Verbesserung der Menschenrechtslage mit sich bringen.