Flugzeugentführer vor Schweizer Gericht

Lausanne (taz) - Unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen begann am Montag vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne der Prozeß gegen den 23jährigen Libanesen Hussein Mohammed Ali Hariri. Mit einer Flugzeugentführung hatte er die in Frankfurt inhaftierten Brüder Hammadi sowie andere wegen terroristischer Taten verdächtige oder verurteilte Personen aus westeuropäischen Gefängnissen freizupressen versucht. Die Anklage wirft ihm auch Mord, Mordversuch, Geiselnahme, Sprengstoffvergehen und Nötigung vor. Am ersten Verhandlungstag verweigerte Hariri jegliche Aussage. Bei seiner Vernehmung durch die Schweizer Polizei hatte er seinerzeit ausgesagt, im Auftrag der schiitischen Hizbollah gehandelt zu haben. Aus Sorge vor Anschlägen oder gewaltsamen Befreiungsversuchen ist das Lausanner Gericht hermetisch abgeriegelt. Das Urteil ist für Freitag angekündigt. In der Schweiz halten sich hartnäckig Gerüchte, wonach im Vorfeld des Prozesses bereits Absprachen über eine geringere Bestrafung Hariris und/oder seine baldige Abschiebung in den Libanon getroffen wurden. Die Mutmaßungen kamen auf nach der Freilassung des im November 88 im Libanon entführten Schweizer Mitarbeiters des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK), Peter Winkler. Das Berner Außenministerium bestätigte damals - im Gegensatz zum IKRK - Zusammenhänge zwischen beiden Fällen.

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