Drogendealer Imhausen

Imhausen stellte chemische Substanz zur Produktion synthetischer Drogen her / Schwarzmarktwert 30 Millionen Mark / Belegschaft verlangt Rücktritt des Geschäftsführers / Firmenchef in Deal verwickelt?  ■  Aus Lahr Thomas Scheuer

Die Gewinne aus ihren dubiosen Libyen-Geschäften fielen den Managern der Lahrer Schummelfirma Imhausen-Chemie offenbar zu mickrig aus: Die Bilanz wurde mit Drogendeals aufgemöbelt (siehe taz gestern), über die die Offenburger Staatsanwaltschaft am Montag weitere Einzelheiten mitteilte.

Demnach belieferte das südbadische Unternehmen seit 1986 einen US-Bürger mehrmals mit dem Stoff Piperonyl-Methylketon (PMK), eine an sich harmlose und daher genehmigungsfreie Substanz, aus der aber in einem einfachen chemischen Prozeß die synthetische Droge Methylendioxymethylamphetamin (MDMA) gewonnen werden kann.

Die Imhausen-Kunden in den Vereinigten Staaten ließen diese Umwandlung von kleineren Firmen in Guatemala ausführen. Im Herbst 1988 lieferte Imhausen, so die Ermittlungsbehörde, dann auf Wunsch der Abnehmer 170 Kilogramm des fertigen MDMA, das hierzulande unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und genehmigungspflichtig ist. Aufgrund „veralteter Handbücher“, so ein Firmensprecher, sei dieser Tatbestand damals übersehen worden. Einem reinen Warenwert dieser Menge von nur 48.000 Mark steht ein Schwarzmarktwert von etwa 30 Millionen Mark gegenüber. Im Zusammenhang mit Imhausens Drogengeschäften ließ das Bundeskriminalamt am Wochenende einen US-Bürger in New York verhaften; ein anderer wurde in der BRD festgenommen. In Lahr waren am Donnerstag bereits zwei leitende Imhausen-Angestellte festgenommen worden, von denen sich einer wieder auf freiem Fuß befindet. Momentan, so die Ermittler, werde überprüft, inwieweit Firmenchef Hippenstiel-Imhausen persönlich in den Drogendeal involviert war. Bei Redaktionsschluß war noch nicht bekannt, ob der Manager sich zu einem vom Betriebsrat ultimativ für Montag geforderten Gespräch bereitfinden würde. Die Belegschaftsvertreter fordern seinen Rücktritt als Geschäftsführer.