Flugblattverteiler in Trier verurteilt

■ Polizei erlaubte Vobo-Flugblätter - Gericht verurteilte die Verteiler

Trier (taz) - Der Polizei zu vertrauen kann teuer werden. Obwohl ihnen von der Polizei bescheinigt wurde, sie könnten ihre Verteilungsaktion fortsetzen, hat das Trierer Landgericht gestern fünf FlublattverteilerInnen wegen „vorsätzlicher öffentlicher Aufforderung zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten“ zu je 300 Mark verurteilt. Die Angeklagten waren im Mai 1987 beim Verteilen von Flugblättern zum Volkszählungsboykott von einer Streife kontrolliert worden. Ein Volkszählungsspezialist der Kripo befand: „Die Dinger sind legal, könnt ihr weiter verteilen.“ Das böse Erwachen kam später.

Auf Betreiben des mittlerweile wegen des Absingens des Horst-Wessel-Liedes strafversetzten Staatsanwalts Leisen wurden die Wohnungen der Beteiligten durchsucht. Leisen hatte in der Broschüre eine Stelle entdeckt, in dem das Abtrennen der Kennziffer zur Anonymisierung angesprochen wurde. Darin sahen er und das Schöffengericht eine „gemeinschaftliche öffentliche Aufforderung zu Straftaten“. Mit dem jetzt verkündeten Urteil wich das Landgericht erstmals von dieser Praxis ab und setzte das Verteilen von Flugblättern gegen den Zensus mit einem Aufruf zum Boykott gleich.

Hans Thomas