: Knast für Wessis in DDR
Zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren unter anderem wegen Fluchthilfe sind vom Kreisgericht Potsdam-Stadt am Freitag zwei West-Berliner und ein Bundesbürger verurteilt worden. Ihnen werden nach einer Meldung der amtlichen DDR -Nachrichtenagentur 'adn‘ „bandenmäßig organisierte Verbrechen“ nach den Paragraphen 132 (Menschenhandel) und 213 (ungesetzlicher Grenzübertritt) des DDR -Strafgesetzbuches im schweren Fall vorgeworfen. „Inspiriert und unterstützt“ worden seien sie von der Arbeitsgemeinschaft 13.August, heißt es. 'adn‘ gibt die Namen der Verurteilten mit Michael Maaß (sechs Jahre Freiheitsentzug), Marino Blankenhagen (4) und Paul Böhm (5) an.
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