piwik no script img

Knast für Wessis in DDR

Zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren unter anderem wegen Fluchthilfe sind vom Kreisgericht Potsdam-Stadt am Freitag zwei West-Berliner und ein Bundesbürger verurteilt worden. Ihnen werden nach einer Meldung der amtlichen DDR -Nachrichtenagentur 'adn‘ „bandenmäßig organisierte Verbrechen“ nach den Paragraphen 132 (Menschenhandel) und 213 (ungesetzlicher Grenzübertritt) des DDR -Strafgesetzbuches im schweren Fall vorgeworfen. „Inspiriert und unterstützt“ worden seien sie von der Arbeitsgemeinschaft 13.August, heißt es. 'adn‘ gibt die Namen der Verurteilten mit Michael Maaß (sechs Jahre Freiheitsentzug), Marino Blankenhagen (4) und Paul Böhm (5) an.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen