Mitbestimmung pervertiert

Vergeblicher Protest: Beschluß einer IG-Metall- Vertrauensleutekonferenz am 3.12.88 in Karlsruhe  ■ D O K U M E N T A T I O N

Der DGB-Bundesvorstand wird nochmals nachdrücklich aufgefordert, seine Zustimmung zur Rechtsverordnung nach §34 Arbeitssicherstellungsgesetz des Bundesarbeitsministers Blüm zurückzuziehen.

Die Delegierten der Vertrauensleutekonferenz sprechen sich entschieden dagegen aus, den Mitbestimmungsgedanken durch ein Mitmachen des DGB im Kriegsfalle zu pervertieren. Die Geschichte lehrt uns, daß Gewerkschafter Schuld auf sich laden, wenn sie sich von denen mit in die Kriegsverantwortung hineinziehen lassen, die vorher Gewerkschafter mit Gefängnis und Polizeiterror bekämpft haben. Unsere Mitwirkung beispielsweise am „vaterländischen Hilfsdienstgesetz“ des Ersten Weltkrieges trug zur politischen Lähmung der Arbeiterbewegung bei und machte einen Eintritt für den Frieden unglaubwürdig.

Wenn schon die Herrschenden nichts aus Kriegen lernen wollen, so dürfen doch wir nicht unseren Kampf gegen die Notstandsgesetze im nachhinein durch ein Mitwirken bei seiner Umsetzung zum Absurden führen. (...) Dagegen helfen nur klare Positionen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften. Dazu gehört auch eine klare Absage an die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Kriegen.