Rebmann: RAF-Anklage

Karlsruhe (dpa) - Das mutmaßliche Mitglied der terroristischen „Roten Armee Fraktion (RAF)“, Rolf Erwin Hartung (30), muß sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Generalbundesanwalt Kurt Rebmann hat nach Angaben seiner Behörde vom Donnerstag gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der RAF und der Beteiligung an mehreren Sprengstoffanschlägen erhoben. Hartung war am 4. Oktober letzten Jahres festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Nach den Ermittlungen der Sicherheitsbehörden habe sich Hartung spätestens im Sommer 1986 einer „Kämpfenden Einheit“ der RAF angeschlossen.