LR-Verkauf mit Hindernissen

Linksrheinischer Rundfunk will Aufnahme in Verleger-Rundfunkgesellschaft / LR-Mitarbeiter bestehen auf Einspruchsrecht gegen Verhandlungsergebnis und redaktioneller Autonomie  ■  Aus Ludwigshafen Rolf Gramm

Der Linksrheinische Rundfunk (LR) hat den Antrag auf Aufnahme in die rheinland-pfälzische Verleger -Rundfunkgesellschaft RPR gestellt. Allerdings hat sich die LR-Geschäftsleitung rechtsverbindlich gegenüber ihren Beschäftigten verpflichten müssen, in den Verhandlungen eigenständige redaktionelle Rechte des LR herauszuschlagen. Die Beschäftigten haben sich damit ein Einspruchsrecht gegen das Verhandlungsergebnis ertrotzt.

In Rheinland-Pfalz laufen Mitte 1990 die bisherigen Privatfunk-Lizenzen aus. Der SPD-Unternehmensbereich, dem der Linksrheinische Rundfunk zu 100 Prozent gehört, wollte in diesem Zusammenhang den LR ursprünglich bedingungslos gegen eine neunprozentige Beteiligung an RPR verscherbeln.

Nach Presseveröffentlichungen und Belegschaftsprotesten konnten die Mitarbeiter der Geschäftsführung am Mittwoch abend die Unterschrift unter eine Vereinbarung abringen, nach der die wichtigsten Interessen der LR-Macher auch in der neuen Gesellschaft gewahrt bleiben sollen. Danach wird die Geschäftsführung des LR verpflichtet, sich im Rahmen der Aufnahmeverhandlungen dafür einzusetzen, daß ein verbindliches Redaktionskonzept für den neuen Sender erstellt wird, in dem die redaktionelle Eigenständigkeit des LR gewahrt wird. „Unsere Bedingung ist dabei, daß es auch nach 1990 für die LR-Klangfarbe eine fest umgrenzte Redaktionseinheit mit verbindlichem Sendeplatz gibt“, erklärte der Betriebsratsvorsitzende Carsten Ascheberg gegenüber der taz.

Die LR-Geschäftsführung muß diese Forderungen in den Verhandlungen mit RPR durchsetzen. Sollte eine befriedigende Vereinbarung mit RPR nicht zustandekommen, wollen die LR -Leute auf jeden Fall bis zum Auslaufen ihrer Lizenz wie gehabt weitersenden. Sie könnten damit die Planung der RPR hintertreiben, aus Kostengründen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die geplante Einheitsgesellschaft auf Sendung gehen zu lassen.