Gorleben: Einlagerungsstopp bestätigt

Hannover (taz) - Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern den Einlagerungsstopp für abgebrannte Brennelemente im Gorlebener Zwischenlager bestätigt. Das Gericht wies eine Beschwerde des Betreibers ab, die dieser gegen das vom Verwaltungsgericht Lüneburg bis zum 30.April verhängte Einlagerungsverbot eingelegt hatte. Dem Kläger gegen die Einlagerung könne nur dann effektiver Rechtsschutz gewährt werden, wenn das Verwaltungsgericht vor der Inbetriebnahme des Castor-Lagers zumindest die Zeit habe, die Akten zu lesen, hieß es gestern in der Begründung für die Entscheidung des OVG. Für den Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus dem AKW Stade, dessen bevorstehenden Transport nach Gorleben das Verwaltungsgericht vergangene Woche verhindert hatte, stünden zudem andere Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

ü.o.