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Volle Vater-Rechte

■ „Selbstbestimmung der Frau kann doch nicht so weit gehen, daß sie allein entscheidet“, - fand Rita Süssmuth

„Eine kluge Regelung“, so wertete die Bremer Rechtsanwältin (und Mitherausgeberin der feministischen Rechts -Zeitschrift „Streit“), Jutta Bahr-Jendgens,

wie bisher, aber nicht mehr lange in der Bundesrepublik das „Umgangsrecht“ für Väter unehelicher Kinder gehandhabt wurde: Grundsätzlich und noch hat allein die Mutter das (weitergehende) Sorgerecht und das „Umgangsrecht“. Wollen auch Väter Umgang haben, muß das einzelfallbezogen und nur, „wenn es dem Kindswohl dient“, erstritten werden. Mit neuen Gesetzentwürfen soll der Spieß jetzt umgedreht werden: Väter unehelicher Kinder sollen generell das Umgangsrecht haben, und die Mutter muß gegebenenfalls gerichtlich beweisen, daß dies fürs Kind nicht gut ist.

„Es ist noch keine 10 Jahre her, daß sich diese Einzelrechte für Frauen konsolidiert haben, da werden sie schon wieder abgebaut“, empörte sich Bahr-Jendgens. Ein Kölner Ehemann schaffte es, seiner Frau per einstweiliger Anordnung einen Schwangerschaftsabbruch zu untersagen. Bahr -Jendgens: „Wer ist denn da Rechstsubjekt? Der Mann, der Embryo in der fünften Woche - aber jedenfalls nicht die Frau!“ S.P

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