Altermann bleibt ante portas

■ Klage des DVU-Bürgerschaftsabgeordneten gegen das Rathaus-Verbot für unzulässig erklärt Zum Sachbearbeiter darf er, politische Erklärungen abgeben darf er nicht

„Neo-Nazis kommen mir nicht mehr ins Rathaus“, sagte Bürgermeister Klaus Wedemeier am Tage nach der Bürgerschaftswahl am 14.9.1987 und ließ selbiges dem DVU -Abgeordneten Hans Altermann mitteilen. Altermann, der Einlaß zu einer im Rathaus stattfindenden Landespressekonferenz begehrt hatte, mußte vor der Tür bleiben.

Altermann hatte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht gegen den Präsidenten des Senats geklagt und beantragt, das gegen ihn gerichtete Verbot aufzuheben oder zumindest für rechtswidrig

zu erklären. Jetzt hat die 2. Kammer des Oberverwaltungsgerichtes in zweiter Instanz die Klage in Sachen Rathaus-Verbot für Neo-Nazis für unzulässig erklärt. Zwar darf Altermann, wie es auch Wedemeier im nachhinein klarstellte, das Rathaus oder ein anderes Dienstgebäude aufsuchen, wenn er persönliche Angelegenheiten mit einem Bediensteten besprechen will, wenn er jedoch politische Erklärungen abgeben will, bleibt das Rathaus tabu.

Die Landespressekonferenz, so die OberverwaltungsrichterInnen, sei eine private Veranstal

tung in geliehenen Räumen gewesen. Die Einladung Altermanns habe somit einen privatrechtlichen Charakter gehabt. Das Wedemeier-Verbot habe sich allein auf die Altermann -Teilnahme an dieser Pressekonferenz bezogen. Die „öffentlich-rechtliche Aufgabenerfüllung“ sei dabei nicht berührt gewesen. Da es sich also um eine privat-rechtliche Auseinandersetzung handele, entziehe sich die Altermann -Klage einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung und sei somit unzulässig.

hbk

Az.: 2 A 369/87