Beugehaft droht

Berlin (taz) - Gegen eine zweite Frau aus dem Ruhrgebiet droht wegen Aussageverweigerung Beugehaft. Seit dem 16. März sitzt eine Zeugin im Knast die nach Paragraph 55 (Gefahr der Selbstbelastung) jede Aussage vor der Karlsruher Bundesanwaltschaft (BAW) verweigert hatte. Zusammen mit sieben weiteren Personen sollte sie als Zeugin gegen Personen aussagen, die seit dem 18.12. 1987 unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der RZ gesucht werden. Es steht zu befürchten, daß der nun für den 7.April geladenen Zeugin ebenfalls Beugehaft droht. Sie hatte eine Terminverschiebung beantragt, weil ihr Anwalt sie aus dienstlichen Gründen am 7.4. nicht begleiten kann. Die BAW lehnte diesen Antrag ab.