Wende im Startbahnprozeß

Frankfurt (dpa) - Überraschend hat die Bundesanwaltschaft im Frankfurter Startbahnprozeß gestern ihr Einverständnis zur Abtrennung und teilweisen Einstellung des Verfahrens gegen drei der am wenigsten belasteten Angeklagten erklärt. Diese hatten ihre Beteiligung an Strommastanschlägen gestanden. Nur fünf Angeklagten in dem Mammutprozeß wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Den beiden Hauptangeklagten Andreas Eichler und Frank Hoffmann wird darüber hinaus vorgeworfen, gemeinsam zwei Polizisten am 2.November 1987 im Anschluß an eine gewalttätige Demonstration an der Frankfurter Startbahn West ermordet zu haben.

Eine spürbare Verschlechterung der Prozeßatmosphäre hatte es am Vormittag gegeben, als die Bundesanwälte eine „generelle Gefährdung von Polizeibeamten“ durch die Angeklagten und die mit ihnen sympathisierenden Zuhörer feststellten. Allen als Zeugen auftretenden Polizisten müsse gestattet werden, ihren Wohnort zu verschweigen, erklärten die Anklagevertreter. Die Verteidigung nannte dies „Vorverurteilung“ und „Stimmungsmache“. Das Gericht beschloß, allein die Tätigkeit eines Beamten im Staatsschutz genüge, um ihm die Angabe des Wohnortes zu erlassen.