K O M M E N T A R Wer braucht die RAF?

■ Justizminister haben eine große Chance vertan

Die Justizminister der Bundesländer hatten eine große Chance. Mit einer Geste, die sie eigentlich nichts kostet, hätten sie der Zusammenlegung von größeren Gruppen der nach dem Terror-Paragrafen 129a Inhaftierten zustimmen können und damit dokumentiert, daß „der Staat“ den Kampf, den die RAF vor 20 Jahren angesagt hat, gewonnen hat. Daß von den in jahrelanger Haft geschundenen Körpern ein Unterwerfungs -Erklärung verlangt werden, bevor die Bedingungen mehrfach lebenslänglicher Haft geändert werden, ist bar jeder Humanität.

Und nicht nur dies. Dieser Hungerstreik hat wieder einen Teufelskreis aufgezeigt: Für die Kampagne außerhalb der Hochsicherheits-Trakte sind die Inhaftierten auf vermeindliche „Gesinnungsgenossen“ angewiesen, die nicht glauben wollen, daß der „bewaffnete Kampf“ in der Bundesrepublik nichts anderes produzieren kann als Blutspuren und neues Scheitern in Sicherheits-Zellen. Wenn die Epoche der RAF für beendet erklärt werden soll, wenn den Inhaftierten durch eine Geste bei den Haftbedingungen das Angewiesensein auf die „Gesinnungsgenossen“ ersparen werden soll, dann geht das nur noch, solange keiner der Hungerstreikenden tot ist.

Klaus Wolschner