Fünfjahresverträge für den Landtag

Rheinland-Pfälzer sollen nur noch alle fünf Jahre wählen / Mainzer Innenminister Geil legt Entwurf eines neuen Wahlrechts vor: Erst- und Zweitstimme, Landes- oder Bezirkslisten  ■  Aus Mainz Fabian Fauch

Von 1991 an sollen Rheinland-Pfälzer ihren Landtag nur noch alle fünf statt vier Jahre wählen dürfen. So sieht es der Entwurf des Mainzer Innenministers Rudi Geil (CDU) zum neuen Landtagswahlrecht vor. Um dies durchzusetzen, muß die Landesverfassung geändert werden. Das erfordert eine Zweidrittel-Mehrheit unter den 100 Landtagsabgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Der Entwurf, über den die Landtagsfraktionen seit Montag beraten, enthält weitere Neuigkeiten. So soll es künftig für den Landtag wie bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme geben. Je nach Belieben dürfen die Parteien dazu eine Landesliste oder aber verschiedene Bezirkslisten aufstellen. Letztere bieten den Vorteil, daß je Bezirk unterschiedliche, dort bekannte Politiker an der Listenspitze antreten können.

Die Neuerungen wurden von einer Enquete-Kommission aller Parteien des Mainzer Landtags entworfen. Deren Auftrag war es, „mehr Bürgerbeteiligung“ an der Politik zu schaffen. Dem Gesamtentwurf stimmten, trotz Dissens, im Detail die drei Fraktionschefs von CDU, SPD und FDP zu. Die Grünen sind dagegen und wollen ein Minderheitenvotum abgeben.

Vor allem am Fünfjahresturnus scheiden sich die Geister. Es gibt derzeit in diesem Punkt noch keine „weitestgehende Zustimmung“, wie sie die Landtagspressestelle bereits konstatierte. Denn nicht nur die Grünen sträuben sich dagegen - auch die SPD-Fraktion, ohne deren Stimmen keine Zweidrittel-Mehrheit zustande käme, erhebt Einwände gegen den Fünfjahresturnus.

Als Argument für die Verlängerung der Legislaturperiode wird vorgetragen, es gebe dadurch weniger Wahlkämpfe (weil weniger Wahlen) und mehr Zeit für Politik. Bislang, so die Rechnung, seien von den vier Jahren effektiv nur zwei Jahre zum vernünftigen Arbeiten geblieben. Denn das erste Jahr gelte der Einarbeitung, das letzte der Wahlpropaganda.

Einige Landtagsabgeordnete nennen - wenn auch im Scherz einen anderen Beweggrund mancher Abgeordneter für die fünfjährige Legislaturperiode: „Es ist halt ein Unterschied, ob Sie einen Vier- oder aber einen Fünfjahresvertrag mit sicherem Einkommen in der Tasche haben!“