Neues Verfahren für Akw Mülheim

■ Für das abgeschaltete Akw Mülheim-Kärlich soll die Reaktorsicherheit überprüft werden

Mainz (ap) - Für das seit dem 9. September vergangenen Jahres abgeschaltete Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich bei Koblenz soll in den nächsten Wochen ein neues Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet werden. Der rheinland-pfälzische Umweltminister Alfred Beth teilte am Dienstag in Mainz mit, dabei sei zu klären, ob im Neuwieder Becken auch heute noch ein Akw mit dieser Gebäudeanordnung genehmigt werden würde.

Die Landesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im vergangenen Jahr die am 9.Januar 1975 erlassene erste Teilgenehmigung für den Reaktor des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks (RWE) wegen Verfahrensfehlern aufgehoben hatte. Das Gericht hatte der Atombehörde auferlegt, in einem neuen Verfahren den Standort nochmals zu überprüfen. Beth wollte sich nicht dazu äußern, ob das 1.300 Megawatt starke Kraftwerk jemals wieder ans Netz gehen kann. Diese Entscheidung könne erst nach dem Verfahren getroffen werden, in dem das vom Bundesverwaltungsgericht gerügte Ermittlungs- und Bewertungsdefizit beseitigt und Standortkriterien wie Geologie, Meteorologie, Bevölkerungsdichte und Verkehrssituation überprüft würden. Die Dauer des Verfahrens richte sich nach den Einwänden, die vorgebracht würden. Die Unterlagen für das Atomkraftwerk sollen im kommenden Mai und Juni ausgelegt werden, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken vorzutragen.

Gegen das Kraftwerk hatten in den vergangenen Jahren mehrere Privatpersonen und die Stadt Neuwied geklagt. Nach ihrer Auffassung gehen von dem Atommeiler Gefahren für die Bevölkerung des Neuwieder Beckens unter anderem wegen der Möglichkeit von Erdbeben aus. In der ersten Teilgenehmigung von 1975 war eine Kompaktbauweise für das RWE-Kraftwerk genehmigt worden.