Bernd Rössner muß in Haft bleiben

Rebmann-Gutachter untersuchten den seit 14 Jahren Inhaftierten und urteilten: „Haftfähig“  ■  Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) - Der im bayerischen Straubing inhaftierte RAF -Gefangene Bernd Rössner bleibt weiter in Haft. Drei von Generalbundesanwalt Rebmann beauftragte Gutachter kommen in einem Kurzgutachten über die „psychischen Auffälligkeiten“ des seit 14 Jahren einsitzenden Rössner zu dem Ergebnis, er sei „grundsätzlich haftfähig“. Nach dem Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm 1975 war Rössner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Heute gehört er zu den vier Gefangenen, deren sofortige Freilassung die RAF -Gefangenen mit ihrem Hungerstreik neben ihrer Zusammenlegung fordern.

Rössner wurde nach Angaben von Rebmann-Sprecher Alexander Prechtel nach Ostern von den drei Gutachtern untersucht. Es sei darum gegangenen, den Vorwurf, man halte haftunfähige Gefangene hinter Gittern, zu entkräften. Nicht ausschließen wollte Prechtel, daß es in Zukunft zu Änderungen der Haftsituation von Bernd Rössners kommen könnte.

Die Gutachter, deren Namen Prechtel nicht nennen wollte, seien unabhängig voneinander zum selben Resultat gekommen. Allerdings hätten sie sich „natürlich zusammengesetzt“, bevor sie ihr Kurzgutachten ablieferten. Die Ergebnisse einer weiteren, vom bayerischen Justizministerium früher in Auftrag gegebenen Untersuchung zur Haftfähigkeit Rössners soll in der kommenden Woche vorliegen. Laut Rebmann hat auch dieser Gutachter die „Haftunfähigkeit in einer ersten Äußerung verneint“.

Die Gutachter-Ergebnisse stehen im krassen Gegensatz zu den Beobachtungen derjenigen, die den Gefangenen in den vergangenen Jahren besucht haben. „Bernd Rössner ist an Leib und Seele krank“, beharrt der Münchner Studentenpfarrer Hans Löhr, der zuletzt im März in Straubing war. Man dürfe nicht die Frage der „akuten Lebensgefahr zum ausschließlichen Kriterium für Haftunfähigkeit“ machen. Der Mediziner Professor Karl Bonnhoeffer besuchte Rössner in der vergangenen Woche. Er habe den Eindruck gewonnen, daß der Gefangene dringend Hilfe benötige. Die könne aber nicht geleistet werden, solange er in der JVA Straubing bleibe: „Nach meinem Eindruck würde ihn das existentiell beeinträchtigen.“

Die Besucher stehen mit ihren Eindrücken nicht allein: „Bei Rössner ist bekannt, daß er durch mehrere Hungerstreiks erhebliche Gesundheitsschäden davongetragen hat“, schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinem Papier zum aktuellen Hungerstreik, an dem Rössner selbst nicht teilnimmt. O-Ton BfV: „Eine Haftverschonung würde ein deutliches Zeichen des Entgegenkommens des Staates setzen, ohne die Sicherheitslage zu verändern.“