: Bernd Rössner muß in Haft bleiben
Rebmann-Gutachter untersuchten den seit 14 Jahren Inhaftierten und urteilten: „Haftfähig“ ■ Von Gerd Rosenkranz
Berlin (taz) - Der im bayerischen Straubing inhaftierte RAF -Gefangene Bernd Rössner bleibt weiter in Haft. Drei von Generalbundesanwalt Rebmann beauftragte Gutachter kommen in einem Kurzgutachten über die „psychischen Auffälligkeiten“ des seit 14 Jahren einsitzenden Rössner zu dem Ergebnis, er sei „grundsätzlich haftfähig“. Nach dem Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm 1975 war Rössner zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Heute gehört er zu den vier Gefangenen, deren sofortige Freilassung die RAF -Gefangenen mit ihrem Hungerstreik neben ihrer Zusammenlegung fordern.
Rössner wurde nach Angaben von Rebmann-Sprecher Alexander Prechtel nach Ostern von den drei Gutachtern untersucht. Es sei darum gegangenen, den Vorwurf, man halte haftunfähige Gefangene hinter Gittern, zu entkräften. Nicht ausschließen wollte Prechtel, daß es in Zukunft zu Änderungen der Haftsituation von Bernd Rössners kommen könnte.
Die Gutachter, deren Namen Prechtel nicht nennen wollte, seien unabhängig voneinander zum selben Resultat gekommen. Allerdings hätten sie sich „natürlich zusammengesetzt“, bevor sie ihr Kurzgutachten ablieferten. Die Ergebnisse einer weiteren, vom bayerischen Justizministerium früher in Auftrag gegebenen Untersuchung zur Haftfähigkeit Rössners soll in der kommenden Woche vorliegen. Laut Rebmann hat auch dieser Gutachter die „Haftunfähigkeit in einer ersten Äußerung verneint“.
Die Gutachter-Ergebnisse stehen im krassen Gegensatz zu den Beobachtungen derjenigen, die den Gefangenen in den vergangenen Jahren besucht haben. „Bernd Rössner ist an Leib und Seele krank“, beharrt der Münchner Studentenpfarrer Hans Löhr, der zuletzt im März in Straubing war. Man dürfe nicht die Frage der „akuten Lebensgefahr zum ausschließlichen Kriterium für Haftunfähigkeit“ machen. Der Mediziner Professor Karl Bonnhoeffer besuchte Rössner in der vergangenen Woche. Er habe den Eindruck gewonnen, daß der Gefangene dringend Hilfe benötige. Die könne aber nicht geleistet werden, solange er in der JVA Straubing bleibe: „Nach meinem Eindruck würde ihn das existentiell beeinträchtigen.“
Die Besucher stehen mit ihren Eindrücken nicht allein: „Bei Rössner ist bekannt, daß er durch mehrere Hungerstreiks erhebliche Gesundheitsschäden davongetragen hat“, schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinem Papier zum aktuellen Hungerstreik, an dem Rössner selbst nicht teilnimmt. O-Ton BfV: „Eine Haftverschonung würde ein deutliches Zeichen des Entgegenkommens des Staates setzen, ohne die Sicherheitslage zu verändern.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen