Strobl-Prozeß: Entlassung gefordert

Düsseldorf (taz) - Ingrid Strobls Haftentlassung forderte ihre Verteidigerin am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Begründung: die veränderte Prozeßsituation - am Tag zuvor hatte der 5.Strafsenat erklärt, die vorliegenden Beweise reichten für eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft bei den Revolutionären Zellen nicht aus - wenn überhaupt, ginge es um Unterstützung der RZ und Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag. Damit, so Anwältin Lunnebach, sei ein niedrigeres Strafmaß zu erwarten; die weitere Haft sei nach 16monatiger Untersuchungshaft unverhältnismäßig. Über den Antrag ist eine Entscheidung am nächsten Mittwoch zu erwarten.