Wieder Beugehaft wegen §129a

Berlin (taz) - Weil sie sich weigert, als Zeugin Aussagen in Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der „Revolutionären Zellen“ und der „Roten Zora“ zu machen, wurde am Mittwoch in Bühl Gaby H. von der Bundesanwaltschaft (BAW) in Haft genommen. Dies ist der zweite Fall innerhalb eines Monats, daß Beugehaft gegen eine Zeugin verhängt wurde. Seit dem 16.März sitzt eine weitere Zeugin aus Bochum in der JVA Bühl in Beugehaft.

Im Zuge von Ermittlungen der BAW nach Paragraph 129a wegen Unterstützung der „Revolutionären Zellen“ und der „Roten Zora“ war im Dezember 1988 auch die Wohngemeinschaft von Gaby H. in Bochum durchsucht worden. Danach hatte Frau H. bei Vernehmungsterminen gegenüber der BAW jede Aussage verweigert, da gegen sie selbst drei Ermittlungsverfahren im gleichen Zusammenhang eingeleitet worden sind. Ihr Aussageverweigerungsrecht, das sie als Zeugin in Anspruch nehmen kann, um einer möglichen Selbstbelastung zuvorzukommen, nahm Frau H. in Anspruch, um nicht die Vorwürfe der BAW gegen sie auch noch zu erhärten. Ihr Verhalten wurde von der BAW mit einem Ordnungsgeld und der Beantragung von Beugehaft beim BGH geahndet. Vor drei Wochen entschied der BGH, dem Antrag auf Beugehaft stattzugeben und ordnete diese ohne zeitliche Begrenzung an. Somit kann das gesetzlich festgeschriebene Höchstmaß von sechs Monaten von der BAW ausgeschöpft werden. Ihren dritten, für Anfang April angesetzten Vernehmungstermin in Karlsruhe nahm Frau H. nicht mehr wahr. Ihren Antrag auf Verlegung des Termins, da ihr Anwalt verhindert war, lehnte die BAW mit der Begründung ab, als Zeugin habe sie keinen Anspruch auf einen Anwalt ihres Vertrauens, sondern lediglich auf irgendeinen Anwalt als Rechtsbeistand.

eka