Hafenstraße fristlos gekündigt

Städtische „Hafenrand GmbH“: Häuser in zwei Wochen verlassen! / Jetzt beginnen langwierige Gerichtsverhandlungen / Noch zwei Jahre Galgenfrist bis zum letzten Räumungstitel?  ■  Aus Hamburg Axel Kintzinger

Den Bewohnern der ehemals besetzten Häuser in der Hamburger Hafenstraße ist gestern nachmittag fristlos gekündigt worden. Anlaß für diesen Schritt sind die militanten Auseinandersetzungen in der vorletzten Woche. Nach einem Polizeieinsatz wurden 40 Beamte aus den Häusern heraus mit Steinen beworfen und mußten sich zurückziehen. Elf Polizisten waren dabei verletzt worden.

„Wegen der Schwere und Planmäßigkeit dieser Vorfälle“ sei es nicht mehr zumutbar, den Pachtvertrag mit den Bewohnern aufrechtzuerhalten, erklärte Wolfgang Dirksen, Geschäftsführer der erst seit einer Woche arbeitenden „Hafenrand GmbH“, einer städtischen Firma unter Aufsicht der Rathaussenatorin Elisabeth Kiausch (SPD).

Mit der fristlosen Kündigung beginnt jetzt eine Prozeßlawine, an deren Ende die Räumung der bunten Häuser stehen soll. Vor einer Zivilkammer des Hamburger Landgerichtes muß geklärt werden, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Sollte dies nach Ansicht des Gerichtes der Fall sein, muß im Zuge der dann folgenden Räumungsklagen festgestellt werden, ob der im November 1987 geschlossene Vertrag sittenwidrig ist. Im Vordergrund dürfte dabei vor allem die Frage stehen, ob Straftaten einzelner zur Kündigung aller Bewohner herangezogen werden können. Sollte auch diese Frage zugunsten der „Hafenrand GmbH“ beziehungsweise des sozialliberalen Senates entschieden werden, muß gegen jeden einzelnen Bewohner eine Räumungsklage geführt werden. Bis der letzte Räumungstitel erstritten ist, dürften etwa zwei Jahre vergehen. In diesen Dimensionen denkt man zumindest im Hamburger Rathaus. „Hafenrand„-Geschäftsführer Dirksen ist etwas optimistischer: „Eine gerichtliche Klärung könnte sich gut anderthalb Jahre hinziehen.“ Jubel gab es bei der SPD -Fraktion. Deren Vorsitzender Paul Busse begrüßte die Entscheidung ausdrücklich, „weil es den Bewohnern einzig und allein um die Provokation dieses Staates“ gegangen sei.