Ausländerwahlrecht nicht in Hessen

Frankfurt (taz) - CDU und FDP haben im hessischen Landtag einen von der SPD unterstützten Antrag der Grünen auf generelle Einführung des kommunalen Wahlrechts für AusländerInnen abgelehnt. Ein danach von der SPD vorgelegter Entwurf wurde immerhin in den zuständigen Ausschuß überwiesen: Nach dem SPD-Gesetzentwurf sollen in Zukunft in Hessen all jene AusländerInnen an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, die aus EG-Ländern oder aus Staaten kommen, in denen Deutsche bereits das kommunale Wahlrecht ausüben dürfen, und die bereits fünf Jahre in Hessen ihren ersten Wohnsitz haben. Der CDU-Abgeordnete Jentsch machte schon jetzt deutlich, daß auch dieser Antrag im Ausschuß kaum eine Mehrheit finden wird. Für die Grünen warnte der Abgeordnete Rupert von Plottnitz vor der Einführung eines gesonderten Kommunalwahlrechts für ausgewählte AusländerInnen. Damit werde ein großer Teil der hier lebenden AusländerInnen aus den Nicht-EG-Ländern in die „politisch völlig rechtlose Ecke gedrängt“.