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Sprangers Datenspeicher

Bonn (taz) -Die Tatsache eines Prozeßbesuches alleine führt imZuständigkeitsbereich des Bundes nicht dazu, daß Personalien in Dateien der Polizei gespeichert werden. So antwortet das Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Mitte März hatten diese wissen wollen, ob ein Bericht in der taz vom 9.3. zuträfe, demzufolge Daten von Prozeß- und Häftlingsbesuchern bei Polizei und Verfassungsschutz gespeichert werden.

Carl-Dieter Spranger, Staatssekretär im Innenministerium, umgeht mit seiner Antwort eine Information darüber, ob die Tatsache eines Prozeßbesuches anderen Daten beigefügt, der Prozeßbesuch also „dazugespeichert“ wird. Keine Stellung nimmt er zur Frage, ob die Länderpolizei Prozeßbesucher erfaßt.

Daß man als Besucher eines politischen Prozesses leicht registriert werden kann, geht bei aller Zurückhaltung Sprangers aus seiner Antwort dennoch hervor: Der Verfassungsschutz verwerte „personenbezogene Informationen über den Besuch bestimmter Prozesse, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist“, bescheidet der Staatssekretär.

Wie aus Sprangers Antwort hervorgeht, ist man wahrscheinlich auch als Besucher oder Briefpartner von Strafgefangenen, die wegen „Staatsschutzdelikten“ einsitzen, erfaßt. Dafür gibt es allerdings (noch) keine Rechtsgrundlage.

Ferdos Forudastan

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