Keine Haftentlassung Ingrid Strobls

Verteidiger-Antrag wegen österreichischer Staatsbürgerschaft und möglichem hohen Strafmaß abgelehnt  ■  Aus Düsseldorf Gitti Hentschel

Ingrid Strobl bleibt weiterhin in Haft. Weil sie österreichische Staatsbürgerin sei, könnte sie sich bei einer Haftentlassung durch die Flucht in ihr Heimatland den deutschen Strafverfolgungsbehörden entziehen. Mit dieser Begründung und mit dem Hinweis auf ein mögliches hohes Strafmaß wies gestern, am 18. Verhandlungstag, der 5. Strafsenat des Oberlandgerichtes Düsseldorf den Antrag der Verteidigung zurück, die 37jährige Journalistin aus der Haft zu entlassen. Sichtlich gut gelaunt erklärte der Vorsitzende Richter Arend, die Beweisaufnahme habe nichts ergeben, wodurch der „dringende Tatverdacht“ gegen Ingrid Strobl aufgehoben würde. Ihr wird vorgeworfen, einen Wecker gekauft zu haben, der bei einem Anschlag der Revolutionären Zellen (RZ) benutzt worden sein soll. Zwar schließt das Gericht aufgrund der dürftigen Beweislage eine Verurteilung laut Anklage wegen Mitgliedschaft bei der RZ nahezu aus. Doch, so Richter Arend, sei das Strafmaß bei einer Verurteilung wegen Unterstützung der RZ in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag so hoch, daß selbst nach 16 Monaten Untersuchungshaft eine Flucht nicht auszuschließen sei. Das mögliche Strafmaß bewegt sich in einem Rahmen von sechs Monaten bis (maximal) elf Jahren und drei Monaten. Außerdem erklärte er weiter, da die Beweisaufnahme bald beendet sei, gebe es keinen Grund, Ingrid Strobl jetzt aus der Haft zu entlassen.

Mit dieser Entscheidung macht das Gericht vage Hoffnungen unter den ZuschauerInnen zunichte, die nach seiner Erklärung aufkamen, daß die Beweise für eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft bei der RZ nicht ausreichten. Daraufhin hat die Verteidigung in der vergangenen Woche in ihrem Antrag auf Haftentlassung geltend gemacht, daß die weitere Haft ihrer Mandantin unverhältnismäßig sei.

Auch Beweisanträge der Verteidigung wies das Gericht gestern zurück. Unter anderem wollten die RechtsanwältInnen durch die Ladung von Kölner Polizeibeamten einen Widerspruch in den Aussagen der bisher gehörten ZeugInnen aufklären.