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Cromme-Worte „unverletzt“

■ Verfahren gegen die taz eingestellt

Berlin (taz) - Die Veröffentlichung eines auf Band mitgeschnittenen Telefongesprächs zwischen dem Krupp -Vorstandschef Cromme und seinem Kollegen von der ThyssenAG, Kriwet, über die Zukunft des Stahlwerks Rheinhausens wird keine strafrechtlichen Konsequenzen für die taz haben. Die Ermittlungen gegen die taz sind jetzt eingestellt worden. Aufgrund einer Strafanzeige von Cromme hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Fernmeldeanlagengesetz und des Vorwurfs der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ ermittelt.

Die taz hatte am 9. April 1988 den Wortlaut verschiedener abgehörter Telefongespräche der Krupp-Konzernleitung veröffentlicht, aus denen Kungeleien mit der nordrhein -westfälischen Landesregierung über die geplante Schließung Rheinhausens deutllich wurden. Die Staatsanwaltschaft wußte offenbar nicht so richtig, wie sie mit der Strafanzeige des Krupp-Managers Cromme umgehen sollte, und ließ vorsorglich die Düsseldorfer taz-Redaktion durchsuchen. Dort fand sie erwartungsgemäß weder eine Kassette mit dem abgehörten und später abgedruckten Telefongespräch noch sonst etwas Verdächtiges. Jetzt entschied die Staatsanwalt schaft, daß die in Frage kommenden Delikte wohl verjährt wären.

Ve.

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