Bonner Kredit für die „Republikaner“

Sparkasse Bonn räumt den Rechtsradikalen 300.000 Mark Dispositionskredit auf ihr Konto ein Verhandlungen über einen 700.000-Mark-Kredit nach Protesten aus der Öffentlichkeit gestoppt  ■  Aus Berlin Till Meyer

Die rechtsradikalen „Republikaner“ sitzen zwar noch nicht im Bundestag, aber sie haben immerhin schon mal ihre Finanzbeziehungen nach Bonn aufgebaut. Seit 1983 hat die Bundespartei zwei gut florierende Konten bei der Sparkasse Bonn. Auf das Konto mit der Nummer: 900 292 640 gingen der Bank im August 1988 als Wahlkampfkosten-Rückerstattung aus Bayern 255.891,08 Mark zu, die der Partei zuvor als Kredit gewährt worden war. Abschlagszahlungen für die Wahlen im Jahre 1989 werden, so teilte das Bayerische Landesamt der Bank mit, allerdings auf das Konto 190 022 11 überwiesen. Das ist auch das Spendenkonto der REPs.

Bei diesen Summen zeigt sich dann das kommunale Bankunternehmen kulant: Die REPs dürfen über 300.000 Mark Dispokredit verfügen. Aber auch für den kommenden Europawahlkampf will die Sparkasse Bonn den REPs unter die Arme greifen: Die Partei hat mit der Sparkasse Bonn die Gewährung eines 700.000-Mark-Kredits ausgehandelt, mit dem die REPs ihren Europawahlkampf bestreiten wollen. Offenbar in Erwartung großer Stimmengewinne haben die REPs zur Absicherung des Kredites „Forderungsabtritte“ auf die Wahlkampfkosten-Rückerstattung bei der Bank hinterlegt.

Die Chancen der REPs, den Kredit auch zu bekommen, sind allerdings seit Mitte April gesunken. Als die Partei mit „Bürgschaftserklärungen“ auf Vordrucken der Sparkasse Bonn zahlreiche Sympathisanten der Rechtspartei um Spenden anging, flog das durch eine Flugblattaktion der SPD Bonn -Mitte auf. Die Sozialdemokraten protestierten heftig gegen die Finanzierung des Wahlkampfs der Rechten durch die kommunale Bank und warfen den Bankern vor, mit dieser Kreditgewährung die Rechtspartei direkt zu unterstützen. Als dann eine Reihe Bonner Bürger ihre Konten bei der Bank auflösten, reagierte das Vorstandsmitglied der Sparkasse, Kranz, auf diese ungewollte Öffentlichkeit mit einer Presseerklärung: „Es ist nicht Angelegenheit von Kreditinstituten und insbesondere nicht einer öffentlich -rechtlichen Sparkasse, über eine legale Verwendung von Kreditmitteln hinaus, eine zusätzliche moralische oder auch politische Überprüfung vorzunehmen. Eine Wahlkampfkostenerstattung aus Steuermitteln auf der Basis des Parteien-Finanzierungsgesetzes muß als Indiz für eine im Rahmen der Gesetze handelnde Partei ausreichen.“

Inzwischen aber, so heißt es, gab es doch Konsequenzen: Die Verhandlungen über die Gewährung des 700.000-Mark-Kredits sind vorerst gestoppt.