Asylrecht nicht antasten

■ Jahresversamlung von VertreterInnen der über 600 amnesty-international-Gruppen in Oldenburg / Kritik an Asyl-verschärfter Politik / Freilassungen gefordert

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und die Sicherung des Asylrechts bleiben Schwerpunkte der Arbeit von amnesty international in der Bundesrepublik. Das haben VertreterInnen von mehr als 600 bundesdeutschen Gruppen der Gefangenenhilfsorganisation am Sonnabend und Sonntag auf ihrer Jahresversammlung in Oldenburg beschlossen. Scharfe Kritik übte amnesty dabei an Tendenzen des Bundes und der Länder, das Grundrecht auf Asyl in der Bundesrepublik einzuschränken. Es bestehe die Gefahr, daß der

Schutz für politisch Verfolgte erheblich vermindert werde.

Der in Oldenburg als Vorstandssprecher der bundesdeutschen amnesty-Sektion wiedergewählte Berliner Anwalt Karsten Lüthke (35) warnte vor der Einführung eines generellen Visumzwangs für Ausländer. In vielen Ländern könne das für politisch Verfolgte bedeuten, daß sie praktisch nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen könnten. Die Entscheidung darüber, ob jemand politisch Verfolgter sei oder ob es sich um einen sogenannten Wirtschaftsflüchtling handele, müsse

auch künftig in einem geordneten Verfahren in der Bundesrepublik getroffen werden.

Auf ein breites Echo ist nach den Worten von Lüthke die im April gestartete Kampagne gegen die Todesstrafe gestoßen. Für die Länder des Ostblocks hoffe amnesty, daß sie mit einem Verzicht auf die Todesstrafe dem Beispiel der DDR folgten.

Die sofortige und bedingungslose Freilassung forderte amnesty in Oldenburg für 14 Mitglieder des sogenannten „Karabach-Komitees“ in der Sowjetunion. dp