Strobl-Anwältin sagt aus

■ Zeugin: Warnanruf für die Angeklagte war Tat einer Verrückten

Düsseldorf (taz) - Um ein Gespräch mit einer Rechtsanwältin ging es am gestrigen 22. Verhandlungstag im Prozeß gegen die 37jährige Journalistin Ingrid Strobl, die wegen Mitgliedschaft bei den Revolutionären Zellen vor dem 5.Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagt ist. Nach eigenen Angaben hatte sich Ingrid Strobl an die Rechtsanwältin Dorothee Frings gewandt, als sie durch einen Telefonanruf in der 'Emma'-Redaktion im Februar 1987 erfahren hatte, daß sie überwacht würde.

Nach Aussagen der Rechtsanwältin, die Ingrid Strobl von ihrer Schweigepflicht entbunden hatte, war die zentrale Frage ihres Gesprächs, ob die Journalistin gegen die Observation, wenn es sie wirklich gebe, etwas unternehmen könne. Die Anwältin hatte ihr geraten, das Ganze auf sich beruhen zu lassen, da bei Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ohnehin auf eine Anfrage keine Antwort zu erwarten sei, ihr jede Observation nach Abschluß ohnehin mitgeteilt werden müsse und für Medien solche Vorgänge nicht interessant erschienen. Ohnehin, erklärte die Anwältin, habe sie den Anruf eher für die Tat einer Verrückten gehalten, weil ihr eine Observation Ingrid Strobls, die sie flüchtig kannte, unwahrscheinlich vorgekommen sei. Von einem Wecker und einem Anschlag sei in dem Gespräch ihrer Erinnerung nach keine Rede gewesen.

Auf die Frage von Verteidiger Wächtler wollte auch Ingrid Strobl nicht mit Sicherheit behaupten, daß über den Wecker und den Anschlag geredet wurde. Möglicherweise habe das Gespräch stattgefunden, bevor der 'Emma'-Redaktion in einem weiteren Telefonanruf der Hintergrund, nämlich ein Weckerkauf und ein Anschlag, mitgeteilt wurde. Konkrete Erinnerungen hatte die Journalistin nicht mehr.

An diesem wie schon an den vergangenen Prozeßtagen zeigte sie sich, anders als früher, bereit, Fragen des Gerichts zur Sache zu beantworten. So ergänzte sie ihre schriftlichen Einlassungen über ein Gespräch mit dem Bekannten, für den sie nach eigenen Angaben den Wecker gekauft hat. Darin sei es vor allem um die Überlegungen gegangen, ob der Warnanruf von einer Verrückten gekommen sei oder vielleicht von einer Art „agent provocateur“. Die Richter interessierte besonders, warum sie den Bekannten nicht nach dem Verbleib des Weckers gefragt habe. Dazu Ingrid Strobl: Das habe sie. Er habe lachend geantwortet, damit habe er halb Köln in die Luft gesprengt, und mit dieser Flappserei sei für sie das Thema erledigt gewesen.

Am heutigen Mittwoch wird das Plädoyer der Bundesanwaltschaft erwartet. Am 24.Mai sind die Plädoyers der Verteidigung geplant, am 6.Juni die Urteilsverkündung.

Gitti Hentschel