K O M M E N T A R Demokratie-Ersatz

■ Gerichtsentscheid stoppt Willkür der Bildungsbehörde

Wenn Gerichte als dritte Gewalt Machtausübung kontrollieren müssen, hat der demokratische Prozeß versagt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, daß die Selektion von Grundschulkindern zu einer bestimmten Orientierungsstufe nicht per Test vorgenommen werden kann, ist ein klassischer Fall solcher Kontrolle. Warum war sie notwendig?

Der Bildungssenator hatte übersehen, daß in der großen Zahl der Anmeldungen für die zweisprachige, durchgehende Schule andere Interessen zum Tragen kommen als die Handelskammer sie hatte, als sie bei Wedemeier diese Schule durchsetzte. Wenn Franke von „Elite“ redete, hatte er die Handelskammer und nicht die angemeldeten Kinder im Kopf. Und in blinder Verteidigung der Schulstufenzentren war der SPD alles Recht, was das Bilinguale klein macht - sogar Behördenwillkür. Das Gerichtsurteil ist eine schallende Ohrfeige. Nicht die 2. Instanz, sondern eine bildungspolitische Diskussion täte not. Klaus Wolschne

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