Urteil gegen Psychiatrisierung

Karlsruhe (dpa) - Hat ein Nervenarzt in einem Attest leichtfertig eine falsche Diagnose gestellt und die Unterbringung des Patienten in einer psychiatrischen Klinik empfohlen, muß er Schmerzensgeld zahlen. Selbst wenn die Unterbringung nicht erfolgt sei, handele es sich um einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit gab das Karlsruher Gericht der Klage eines Angestellten gegen eine Nervenärztin statt (Az: VI ZR 293/88 vom 11.April).