Den Briefträger beißen die Hunde

■ Konflikt um Zustellung von DVU-Post wird auf dem Rücken der Postboten ausgetragen

Unterschiedlicher Auffassung über die Zustellung von rechtsradikaler DVU-Post sind in Bremen Oberpostdirektion und Postgewerkschaft. Per Anzeigenkampagne und Aufkleber -Verteilung fordert die Gewerkschaft Postkunden auf, die Annahme der Wahlkampf-Post von Gerhard Frey, dem Parteivorsitzenden der rechtsradikalen DVU, zu verweigern. Nach Ansicht von Harald Schütz, dem Bezirksvorsitzenden der Bremer Postgewerkschaft, greift das Recht auf Annahmeverweigerung auch „bei Postwurfsendungen ohne konkrete Anschrift“. Allerdings werde diese Auffassung zur Zeit noch im Bundesvorstand der Gewerkschaft juristisch überprüft.

Schütz nennt drei Möglichkeiten, wie sich BremerInnen gegen die Nazi-Post wehren können: 1. mit dem Aufkleber „Nazi-Post / Annnahme verweigert“ auf dem Briefkasten. 2. indem man die Post einfach in den nächsten Briefkasten wirft. Dann landet sie

in entsprechenden Sammelstellen der Post, wo sie irgendwann vernichtet wird. 3. indem man die Wahlkampfpost zu den antifaschistischen Initiativen trägt, wo sie zentral und öffentlich in einer Protestaktion vernichtet wird.

Wer darüber hinaus die Post direkt an Gerhard Frey zurückschickt, signalisiert damit der DVU direkt den Protest, - allerdings nur, wenn Frey die Post auch entgegennimmt und das fehlende Porto bezahlt. „Damit werden aber auch Arbeitsplätze gesichert, weil die Post Mehrarbeit leisten muß,“ meint Harald Schütz augenzwinkernd dazu.

Für Oberpostdirektion in Bremen reicht ein Aufkleber auf dem Briefkasten dagegen nicht aus. Eine grundlegende Prüfung externer Juristen habe dies ergeben: „Leider“, wie Pressesprecher Karl-Heinz Antelmann seine persönliche Meinung zu erkennen gibt. „Die Post muß den Auftrag des Absenders ausführen,“ betont er dann wieder ganz dienst

lich. Die Post könne die Zustellung nur verweigern, wenn die Sendung gegen „strafrechtliche Bestimmungen oder gegen das öffentliche Wohl“ verstößt. Und was öffentliches Wohl im zu bedeuten habe, sei eine Frage an die Juristen.

Die Postannahme verweigern könne ein Empfänger also nicht mit dem Aufkleber, doch bleibe es jedem freigestellt, auch am nächsten Tag noch die unerwünschten Briefe zurückzuschicken. Für Antelmann ist jedoch „ganz klar“, daß die Amtsvorsteher ihre BriefträgerInnen zur Zustellung verpflichten müssen. Er kritisiert die Postgewerkschaft deshalb, mit ihrer Aufkleberaktion die Kollegen „als Vehikel zu benutzen“, die dem Zorn der Postkunden direkt ausgesetzt würden.

Unabhängig davon findet Antelmann es „lobenswert, daß alle demokratischen Organisationen sich gegen die Nazi-Post wehren.“

Birgitt Rambalski