WAA-Demonstration in München

■ Verwaltungsgericht erklärt Auflagen für rechtswidrig / Mehrere 10.000 Teilnehmer in Aussicht / Nach dem Aus für die WAA ein Signal für die Europäisierung des WAA-Widerstands erwartet

Nürnberg (taz) - Nach dem Aus für die WAA will die WAA -Widerstandsbewegung „weiterkämpfen“. Auftakt dazu ist die morgige Großdemonstration in München. Das Verwaltungsgericht München hat inzwischen die vom Kreisverwaltungsreferat ausgesprochenen Auflagen, wonach auf der Demonstration keine Kinderwagen mitgenommen werden dürfen und Rollstuhlfahrer nur mit Begleitperson teilnehmen dürfen, für rechtswidrig erklärt.

In dem Bescheid des Kreisverwaltungsreferats der Stadt München wurden die ungewöhnlichen Auflagen als Sicherheitsmaßnahme gewertet. „Leib und Leben der Kinder“ seien bei derart großen Menschenversammlungen aufgrund der „eingeschränkten Mobilität von Kinderwagen“ gefährdet. Die daraus resultierende Einschränkung des Versammlungsrechts der Eltern, die entweder ihre Kinder nicht mitnehmen oder nur an den Kundgebungen teilnehmen können, wäre demnach ebenso zumutbar wie die Auflage, daß jedem Rollstuhlfahrer „eine kundige Begleitperson beigegeben“ werden müsse. Das Verwaltungsgericht sieht für derartige Auflagen „keine gesetzliche Rechtfertigung“.

Ein Sprecher des Trägerkreises der bundesweiten „Großdemonstration gegen Atomprogramm, Repression und WAA“ erwartet für Samstag mehrere 10.000 DemonstrantInnen, zumal „das bundesweite Interesse daran überraschend groß“ sei. Ein Signal für die „Europäisierung“ des WAA-Widerstands wird der Auftritt von Didier Anger von der Bürgerinitiative in La Hague als Redner auf der Hauptkundgebung am Odeonsplatz (14 Uhr). Die Auftaktkundgebungen finden um 11 Uhr am Rotkreuzplatz und der Postwiese/Haidhausen statt. Bis Redaktionsschluß war noch nicht entschieden, ob die Kundgebung der rechtsextremen „Deutschen Volksunion Liste D“ am Sendlinger Tor verboten ist.

Spenden für die Demo: Sonderkonto Arnulf Kletzin, PSchA München, BLZ 70010080, Konto-Nr. 50373-801)

bs