Lesben dürfen nicht heiraten

Den Haag (afp) - Zwei Frauen können einander nicht standesamtlich heiraten, weil die bürgerliche Ehe dazu dient, die Situation der Kinder zu legalisieren, die aus der Vereinigung eines Mannes und einer Frau entspringen. Das hat am Montag das Den Haager Berufungsgericht befunden. Es bestätigte damit ein Urteil, das ein Rotterdamer Gericht im Dezember im Fall von zwei Lesben gefällt hatte, die ihrer Beziehung eine rechtliche Form geben wollten.