Wie frauenfreundlich ist die IGM?

Der Frauenförderplan der IG Metall für die eigene Organisation wird nicht überall bis zum Gewerkschaftstag 1989 erfüllt / Dennoch: „Verbindliche Förderpläne sind der richtige Weg“ / Zwei weitere „Standbeine“  ■  Von Ulrike Helwerth

Berlin (taz) - Vor drei Jahren beschloß der Vorstand der IG Metall einen Frauenförderplan für die eigene Organisation. Ziel: Frauen zu mindestens 14,7 Prozent - entsprechend ihrem damaligen Mitgliederanteil - in politisch-hauptamtlichen Positionen zu berücksichtigen. Für diese bescheidene Quote hatten IG-Metallerinnen jahrelang Druck gemacht. Bis zum Gewerkschaftstag 1989 sollte sie erfüllt sein.

IG Metall-Vorstandsmitglied Gudrun Hamacher zog gestern in Frankfurt vorläufig Bilanz: Danach wurde der Plan in der Vorstandsverwaltung sogar „übererfüllt“. Von 213 Beschäftigten in politischen Funktionen sind sage und schreibe 37 Frauen, also 17,4 %. In allen Bezirksleitungen der IG Metall ist mindestens eine Frau als politische Sekretärin beschäftigt. In den Verwaltungsstellen, in denen Frauen besonders unterrepräsentiert sind, stieg ihr Anteil allerdings nur von 3,9 auf 8,4 Prozent. Bis zum Gewerkschaftstag im Oktober wird das vorgegebene Ziel daher nicht überall erreicht sein. Dennoch zeigten die Ergebnisse, so Gudrun Hamacher, daß verbindliche Förderpläne „der richtige Weg zur gleichberechtigten Einbeziehung der Frauen in politische Funktionen“ sind.

Sie stellte außerdem zwei weitere „Standbeine“ vor, um die das Frauenförderkonzept erweitert wurde: Die „Richtlinien zur Frauenförderung im ehrenamtlichen Bereich“ verpflichten die Ortsverwaltungen, Frauen in allen Gremien - von den Ausschüssen bis zur Tarifkommission und den Gewerkschaftstagen - entsprechend ihrem Mitgliederanteil (aktuell 15,1%) zu berücksichtigen. In Betriebsrat und Vertrauensleutekörper sollen sie entsprechend ihrem Beschäftigtenanteil in der Metallindustrie (22,1%) vertreten sein.

Drittes Standbein sind die elf „Eckpunkte zur betrieblichen Frauenförderung“. Darin wird unter anderem gefordert, die Hälfte aller „zukunftsorientierten“ Ausbildungsplätze im Büro und dem gewerblich-technischen Sektor jungen Frauen vorzubehalten. In Bereichen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, sollen sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt und befördert werden. Alle ArbeitnehmerInnen sollen - über den gesetzlichen Anspruch hinaus - das Recht haben, zur Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit zu unterbrechen oder ihre Arbeitszeit zu verringern. Ihr Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz soll dabei erhalten bleiben. Gudrun Hamacher verwies dabei auf bereits bestehende Betriebsvereinbarungen bei MBB, der Robert Bosch GmbH, bei Audi NSU sowie Daimler -Benz, die trotz erheblicher Schwierigkeiten hätten durchgesetzt werden können.