Nach ABM-Stelle schlechte Karten

Kassel (ap) - Bei Arbeitslosen, die mit einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben, ist das anschließende Arbeitslosengeld nach dem Lohn während dieser Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu berechnen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel gilt dies selbst dann, wenn dadurch das Arbeitslosengeld geringer ist als die zuvor bezogene Arbeitslosenhilfe. (Az.: Bundessozialgericht 7 RAr 62/88)