„Zweckmäßiges Verhalten bei Störungen“

Wie nach Meinung der NofU Dozenten künftig auf Vorlesungsboykott und Streiks reagieren sollen  ■ D O K U M E N T A T I O N

Diskussion über Forderungen in Lehrveranstaltungen?

Der Dozent entscheidet, nicht die Hörer

Es bleibt der Entscheidung eines jeden Dozenten überlassen, ob er der Forderung eigener Hörer nach Diskussion bestimmter Fragen und Forderungen zu Beginn der Lehrveranstaltung stattgibt. (Das Auftreten fremder „Besucher“ mit Forderungen ist grundsätzlich als Störung zu betrachten.)

Wenn die eigenen Hörer die Störung ablehnen...

Dozenten, die beim Eindringen von Störtrupps nicht sofort die Lehrveranstaltung abbrechen wollen, sollten Katheder und ggf. Mikrofon nicht verlassen. Sind alle Störer eingedrungen, werden sie unter Berufung auf das Hausrecht aufgefordert, den Raum unverzüglich zu verlassen. Wenn man von den Hörern Unterstützung des Dozenten erwartet, kann man sie ermuntern, diese Aufforderung durch Handzeichen und „Raus“ zu unterstützen. Einem Störer, der das Wort ergreift, ist das Wort sofort energisch zu entziehen.

Identifizierung von Störern

Dozenten, die Störer persönlich zur Verantwortung ziehen möchten, müssen versuchen, die Identität der Störer festzustellen, wenn sei ihnen nicht ausnahmsweise bekannt sind (meistens handelt es sich ja um fachbereichsfremde Störer). Ein allerdings nicht ungefährliches Mittel zur Identifizierung - manchmal auch zur Abschreckung - von Störern ist die Benutzung eines (kleinen und billigen) Fotoapparats (die Möglichkeit eines tätlichen Angriffs zur Wegnahme des Apparats ist einzukalkulieren). Soweit möglich sollte man sich für diesen Fall der Unterstützung durch einige eigene Hörer versichern.

Information der Hochschulleitung und der Notgemeinschaft

In jedem Fall sollte ein Dozent bei Störungen den Dekan und den Präsidenten über den Sachverhalt möglichst schnell und genau unterrichten. Studenten sollten sich sofort mit Beschwerden an die Hochschulleitung wenden. Dringend erwünscht ist in allen Fällen eine Mitteilung an die Notgemeinschaft für eine freie Universität, am besten telefonisch, andernfalls schriftlich an das Postfach 445, 1000 Berlin 33.

Auszüge aus: „Hinweise für den Fall von STÖRUNGEN an Hochschulen“, Nr. 669 der Veröffentlichungen der Notgemeinschaft für eine freie Universität, Juni 1989.