Was darf ein DKPler bei der Post?

■ Bundesarbeitsgericht Kassel verhandelt heute den Fall Bundespost gegen Fernmeldehandwerker Metzroth / Postler soll zwangsversetzt werden / Ist er ein „Sicherheitsrisiko“?

Kassel (taz) - Niemand wirft Volker Metzroth vor, er habe gegen Recht und Gesetz verstoßen. Seit 1967 arbeitet der 36 Jahre alte Kreuznacher bei der Bundespost. Unbescholten. Heute ist er Fernmeldehandwerker und, wie das Postministerium seit 1984 meint, ein potentielles Sicherheitsrisiko. Stein des Anstoßes: Volker Metzroth ist aktives Mitglied der DKP. Heute befaßt sich erstmals der 2. Senat des Kasseler Bundesarbeitsgerichts mit dem Fall - in letzter Instanz und als Richtschnur für weitere Fälle, die derzeit noch auf Eis liegen. Steht der Republik ein neuer „Radikalenerlaß“ ins Haus? Diesmal für Angestellte des öffentlichen Dienstes?

Die Bundespost will Metzroth zwar nicht entlassen, doch per Änderungskündigung vom Fernmeldehandwerker zum Bürokraten stempeln. Ein Postsprecher in Bonn: Es gehe nicht um den Einzelfall des DKPlers Metzroth, „sondern um den Grundsatz“. Das Fernmeldewesen, so deutet's der Sprecher, sei ein „sicherheitsempfindlicher Bereich“ - allein wegen des Fernmeldegeheimnisses. Die Bundespost sähe hier gerne das Beamtenrecht angewandt. Der Sprecher: Wer „einer als radikal eingestuften Partei wie der DKP oder der NPD aktiv“ angehöre, dürfe nicht auf eine „solche sicherheitsempfindliche Stelle gesetzt“ werden. Dies sei kein Hinausdrängen aus dem öffentlichen Dienst. Denn es gäbe ja auch andere Arbeiten: etwa Anträge abfertigen oder sich an Planungen beteiligen. So hatte die Post Metzroth in die Verwaltung abgeordnet, anfangs bei einer Einkommenseinbuße von knapp 700 Mark brutto.

Metzroth, verheiratet und Vater eines Sohnes, wehrte sich. Sowohl das Arbeitsgericht Bad Kreuznach als auch das Landesarbeitsgericht Mainz gaben ihm recht. Er durfte weiter als Fernmeldehandwerker arbeiten. Doch die Post blieb hartnäckig. Kennzeichnend dabei ist, daß das Verfahren erst nach der Bonner Wende unter Postminister Schwarz-Schilling (CDU) begann. Zwar ließ auch die sozialliberale Koalition Volker Metzroth spätestens seit 1978 vom Verfassungsschutz überwachen. Sie ergriff jedoch keinerlei Maßnahmen gegen den Gewerkschafter. Metzroth mußte erst am 31.Januar 1983 zur Anhörung beim Geheimschutzbeauftragten der Oberpostdirektion Koblenz erscheinen - also sechs Jahre nach Bekanntwerden seiner DKP-Tätigkeit.

Fabian Fauch