Landgericht weist Klage Stölzls ab

Die 27. Pressekammer des Berliner Landgerichts hat gestern einen Antrag des Direktors des Deutschen Historischen Museums, Christoph Stölzl, gegen die taz abgewiesen, mit der er der taz zukünftig verbieten wollte, zu behaupten, er habe in seinem Buch „Kafkas böses Böhmen - zur Sozialgeschichte eines Prager Juden“ antisemitische Formulierungen gebraucht. Die taz hatte im Juni einen offenen Brief eines F.D.P. -Mitgliedes veröffentlicht, das nach der Wahl Stölzls in den Parteivorstand seinen Austritt erklärt hatte und diesen mit dem Antisemitismusvorwurf begründete. Später stellte sich heraus, daß der Mann die Vorwürfe gegen Stölzl bereits vor längerer Zeit in einem Schreiben an den Bundeskanzler erhoben hatte. Das Bundesbauministerium wies die Vorwürfe gegen Stölzl damals zurück. Das Gericht lehnte Stölzls Antrag ab, weil es in der Formulierung der taz ein Werturteil sah, das nicht verboten werden kann, unabhängig von der Frage, ob dieses Werturteil richtig sei. In einem anderen Verfahren vor demselben Gericht hatte Stölzl gestern mehr Erfolg: Der Verfasser des offenen Briefes erkannte die Verpflichtung an, den Vorwurf künftig nicht erneut zu erheben.