Hungerstreik

■ Abschiebehäftlinge protestieren gegen „rassistische Beschimpfungen“ durch das Wachpersonal

Seit drei Tagen befinden sich fünf Insassen der Abschiebehaftanstalt in der Kruppstraße im Hungerstreik. Die fünf Männer aus Ägypten, Jugoslawien, Polen und Guinea fordern ihre Freilassung sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Ein sechster Flüchtling, der sich ursprünglich ebenfalls dem Hungerstreik angeschlossen hatte, ist nach Angaben von Flüchtlingsorganisationen inzwischen freigelassen worden. In ihrer Presseerklärung protestieren die Inhaftierten vor allem gegen die Haftbedingungen. So seien sie rassistischen Beschimpfungen durch die Wärter ausgesetzt; die dauernde Angst vor der drohenden Abschiebung mache sie „psychisch fertig“.

Zwei der Hungerstreikenden leben nach eigenen Angaben seit acht Jahren in Berlin und sind hier mit Deutschen verheiratet. Die drei anderen haben Asyl beantragt. Sie befinden sich seit zwei Monaten in Abschiebehaft. Die Männer wenden sich insbesondere dagegen, keinen Zugang zur Härtefallkommission zu erhalten, obwohl die neue Weisung des Innensenats zum Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge dies ausdrücklich vorsehe. Ehemalige AsylbewerberInnen und Flüchtlinge ohne Rückkehrmöglichkeit, die nicht unter die Weisung vom 20.6. '89 fallen, können „aus Härtegründen“ eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine Härtefallkommission, die allerdings noch gebildet werden muß, gibt in solchen Fällen eine Empfehlung an den Innensenator weiter. Die AL forderte gestern, den Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, sich an die Kommission zu wenden. Bis dahin solle man sie aus der Abschiebehaft entlassen. Die Innenverwaltung, der die Hungerstreikerklärung erst gestern zuging, will nach Angaben eines Sprechers jeden einzelnen Fall prüfen, war zu einer weitergehenden Stellungnahme jedoch nicht bereit.

anb