Freispruch

■ Messerstecherei im Cafe am Dobben nicht aufgeklärt

Auch die Gerichtsverhandlung konnte die Messerstecherei letztlich nicht aufklären: „Sichere Feststellungen über Verlauf und Art der Auseinandersetzung lassen sich nicht treffen“, stellte Richter Kratsch gestern in seiner Urteilsbegründung fest und verkündete den Freispruch für Derbo M. und dessen Sohn Khaled. Die beiden aus Beirut stammenden und dort als Kurden verfolgten Libanesen waren angeklagt, den 19jährigen Walid Dahschan, einen palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon, in einer turbulenten Cafehaus-Keilerei erstochen zu haben (siehe taz vom 27.7. „Männer, Stühle, Tee und Messer“).

Das Opfer hatte neben dem tödlichen Stich von vorne ins Herz auch sechs Stiche von hinten in den Rücken erhalten. So hatte es der Gerichtsmediziner in der Verhandlung beschrieben. Gesehen hat dies jedoch angeblich niemand, und auch erklären konnte es keiner. Und daß sich auch die beiden Angeklagten je einen Messerstich im Rücken einhandelten, konnte auch keiner erklären, stellte Richter Kratsch lakonisch fest. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf zehn und zwölf Jahre Haft folgten die Richter deshalb nicht.

„Wenn man diese verdammten Messer nicht gehabt hätte, würde Dahschan jetzt noch leben,“ betonte Richter Kratsch und seine Worte tönen arabisch übersetzt aus dem Lautsprecher. Besonders mit Blick auf die rund 30 ZuschauerInnen appellierte er dann, „diese verdammten Dinger nicht mit sich herumzutragen.“

ra