Brunnenstraße ohne Peepshow

Das Oberverwaltungsgericht hat eine von der Bauverwaltung angeordnete „Veränderungssperre“ für die Brunnenstraße im Bezirk Wedding als rechtmäßig anerkannt. Diese Sperre sollte eine Inbetriebnahme von Spielhallen, Peep-, Sex- und Live -Shows vorbeugen und genügend Zeit für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gewähren. Das Gericht hielt das Anliegen, die Brunnenstraße als eine Einkaufsstraße von solchen Vergnügungseinrichtungen freizuhalten, „grundsätzlich für legitim“. Es wies damit den Normenkontrollantrag eines Grundstückeigentümers und Spielhallenunternehmers zurück.