: Brunnenstraße ohne Peepshow
Das Oberverwaltungsgericht hat eine von der Bauverwaltung angeordnete „Veränderungssperre“ für die Brunnenstraße im Bezirk Wedding als rechtmäßig anerkannt. Diese Sperre sollte eine Inbetriebnahme von Spielhallen, Peep-, Sex- und Live -Shows vorbeugen und genügend Zeit für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gewähren. Das Gericht hielt das Anliegen, die Brunnenstraße als eine Einkaufsstraße von solchen Vergnügungseinrichtungen freizuhalten, „grundsätzlich für legitim“. Es wies damit den Normenkontrollantrag eines Grundstückeigentümers und Spielhallenunternehmers zurück.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen