Prostitution ist kein Gewerbe

■ Frauen-Staatssekretärin Hentschel präzisiert Maßnahmen für thailändische Prostituierte: Abkehr von der Prostitution nicht vorrangiges Ziel

Auch in Thailand will der Senat künftig thailändischen Prostituierten verstärkt Hilfen anbieten. Geplant sei, über internationale Organisationen unter anderem Ausbildungsmöglichkeiten in Thailand zu schaffen. Mit den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation thailändischer Prostituierten in Berlin sollen die Frauen nicht in erster Linie von der Prostitution abgebracht werden, erklärte gestern Staatsekretärin Helga Hentschel von der Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie. Die geplanten Zufluchtswohnungen sollen die Frauen vor ihren Zuhältern schützen, nicht aber an der Ausübung ihres Berufes hindern.

Wie bereits berichtet, haben sich Justiz- und Innenverwaltung sowie die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie geeinigt, thailändische Prostituierte künftig nicht mehr abzuschieben. Sie sollen statt dessen bis zum Ablauf ihres dreimonatigen Touristenvisums in Berlin bleiben können. Bislang wurden bei Bordell-Razzien aufgegriffene Thailänderinnen in der Regel sofort abgeschoben. Einige dieser Frauen seien erst wenige Wochen in Berlin gewesen, erklärte Helga Hentschel. Durch die Ausweisung wäre ihnen die Möglichkeit genommen worden, ihre Schulden - in der Regel um die 5.000 Mark, die es sie gekostet habe, nach Deutschland zu kommen abzuarbeiten. Die meisten Frauen hätten gewußt, daß sie hier als Prostituierte arbeiten würden. Für sie sei es eine Chance gewesen, Geld für eine Zukunft in Thailand zu verdienen. Die meisten wären nach Ablauf ihres Touristenvisums nach Thailand zurückgekehrt. Erst seit einem Jahr würde Prostitution thailändischer Frauen als „Erwerbsunzucht“ gesehen und somit als Vergehen gegen das Ausländergesetz. Es handele sich jedoch um eine Kann-Vorschrift. Nach deutschem Recht stellt Prostitution kein Gewerbe dar.

In der neuen Strategie sieht die Staatsekretärin auch einen Ansatzpunkt, zu mehr Aussagen über die Hintermänner der Prostitution zu gelangen. Bislang hatten sich thailändische Prostituierte auch bei teilweise unmenschlichen Verhältnissen in den Bordellen oftmals nicht an die Polizei gewandt. In vielen Fällen habe der Staatsanwalt, auch wenn Verdacht auf Menschenhandel bestanden habe, nicht weiter ermittelt, da die Zeuginnen bereits abgeschoben worden seien.

-guth