Schadensersatz für Maurertätigkeit

Frankfurt (dpa) - Weil sie im September 1984 Sprengschächte in einer Frankfurter Mainbrücke zugemauert haben, müssen zwölf Grüne der Mainmetropole einen Schadensersatz von 929,67 Mark an die Stadt zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom Juli 1988 wurde rechtskräftig, nachdem die zwölf von der Bundesrepublik verklagten Teilnehmer der Aktion ihre Berufung zurückgezogen haben. Das teilte das Bonner Bundesverteidigungsministerium am Mittwoch mit. Die Grünen, unter ihnen auch die frühere Bundesvorstandssprecherin Jutta Ditfurth, hatten am 16. September 1984 die mit Metallgliederketten gesicherten Stegplatten an den Brückenpfeilern heruntergeklappt und die dahinterliegenden sieben Sprengschächte zugemauert. Sie hatten damit auf die „alltägliche Militarisierung“ im Großraum Frankfurt aufmerksam machen wollen.