: Schadensersatz für Maurertätigkeit
Frankfurt (dpa) - Weil sie im September 1984 Sprengschächte in einer Frankfurter Mainbrücke zugemauert haben, müssen zwölf Grüne der Mainmetropole einen Schadensersatz von 929,67 Mark an die Stadt zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom Juli 1988 wurde rechtskräftig, nachdem die zwölf von der Bundesrepublik verklagten Teilnehmer der Aktion ihre Berufung zurückgezogen haben. Das teilte das Bonner Bundesverteidigungsministerium am Mittwoch mit. Die Grünen, unter ihnen auch die frühere Bundesvorstandssprecherin Jutta Ditfurth, hatten am 16. September 1984 die mit Metallgliederketten gesicherten Stegplatten an den Brückenpfeilern heruntergeklappt und die dahinterliegenden sieben Sprengschächte zugemauert. Sie hatten damit auf die „alltägliche Militarisierung“ im Großraum Frankfurt aufmerksam machen wollen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen