Fingerhakeln am B-Plan

■ Aus den Trickkisten von Beamten und Berufsbetroffenen Im Dickicht der Dauerdiskussionen und „Sachzwänge“

Beliebte Methoden der Verwaltung im Fingerhakeln sind, daß deren Vertreter sich „erst mal sachkundig“ machen müssen, wenn es konkrete Forderungen gibt, auch wenn sie die schon ein dutzendmal gehört haben. Oder daß „die Mittel leider alle“ sind und sie „keine Geldpresse im Keller“ haben, während beliebtere Projekte ohne Diskussion aus Töpfen finanziert werden, von deren Existenz der Normalbürger gar nichts ahnt.

Unvergessen blieb beispielsweise in Kreuzberg 61 ein Versuch des Stadtplanungsamtes, den Betroffenen den Bebauungsplan für den Bereich um die Schultheiss-Fabrik am Tempelhofer Berg schmackhaft zu machen. Dazu brachten dessen Vertreter mitnichten den B-Plan mit, sondern ein viel schöneres, bunteres, mit Bäumchen und Brünnchen geschmücktes Exemplar, über das die Bürger zwar stundenlang mit wachsender Begeisterung diskutierten („Ja, da können wir auch noch ein Bäumchen pflanzen!“), das aber mit dem rechtlich verbindlichen B-Plan irgendwann überhaupt keine Ähnlichkeit mehr hatte. Das merkte aber keiner, weil niemand auf die Idee kam, nach dieser so informativen Veranstaltung ins Bezirksamt zu fahren und nachzugucken.

Das ist noch nicht die ganze Trickkiste. Gerne werden zum Beispiel Versprechungen zu Lasten nicht anwesender Dritter, etwa irgendwelcher gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften gemacht. Versprochen wird auch manches, was nachher von der politischen Spitze widerrufen wird - was der arme Sachbearbeiter selbstverständlich nicht vorhersehen konnte. Oder es werden Termine, zu denen bestimmte Bürgerwünsche in den jeweiligen Finanzplanungen angemeldet werden müssen, nicht rechtzeitig mitgeteilt. Wirkungsvoll, da schwer zu widerlegen, sind rechtliche Argumente, warum irgend etwas nicht geht - im Notfall darf auch der Datenschutz herhalten. Da rettet es den Betroffenen nur, Schützenhilfe aus anderen Bezirken herbeizuholen. („Komisch, bei uns haben Spielhallen im Sanierungsgebiet bei Besitzerwechsel keinen Bestandsschutz, warum ist das denn bei euch so?“)

Wenn die Betroffenen bockig bleiben, dann kann das Amt notfalls so lange Veranstaltungen zum gleichen Thema ansetzen, bis sich endlich die richtige Mischung von Betroffenen eingefunden hat - die einen zwei Meter hohen Metalltopf als Brunnen gut findet, beispielsweise. So eine Entscheidung steht dann natürlich für fünf Jahre eisern fest. „Einmal getroffene Vereinbarungen darf man nicht wieder umstoßen, das ist undemokratisch“, mahnen die betroffenen Politiker. Wollen sie das gleiche Verfahren im Konsens durchziehen, dann können sie auch die Überarbeitung der Planung als bezahltes Gutachten an die jeweilige Widerstandszentrale im Kiez vergeben. Ein Folgeauftrag kann erteilt werden, wenn der Kompromiß besiegelt ist.

esch