Eduscho gibt nicht nach

■ Arbeitsgericht: Kündigung des Werkschützers Päper nicht rechtmäßig / Kaffeeröster geht erneut in die Berufung

Eduscho-Chef Rolf Schopf kam selbst zum Arbeitsgericht, um sich die nun fünfte Fortsetzung des „Falles Hermann Päper“ anzusehen. Die Kammer 4b des Bremer Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Richterin Karla Wendte entschied gestern: Die fristlose Kündigung des Werkschützers Hermann Päper ist nicht rechtmäßig. Eduscho will nach diesem Urteil erneut in die Berufung vors Landesarbeitsgericht gehen.

Gleichzeitig mit dem Kündigungsschutzverfahren hatten die Arbeitsrichter über ein Beschlußverfahren zu urteilen, wonach Eduscho aufgefordert werden sollte, die Bewachung ihres Wachmannes Päper zu unterlassen. Da Päper jedoch seit April an einem anderen Arbeitsplatz - im sogenannten Retourenlager - eingesetzt ist, und zwar ohne Bewacher („in einer Isolierstation“, so die DAG), wollte Richterin Wendte diesen Antrag schnell vom Tisch haben: „Wir treffen in

erster Linie Entscheidungen, die auf die Zukunft gerichtet sind“, sagte sie und wollte nicht über einen zurückliegenden und zudem erledigten Tatbestand urteilen, da dies auf ein Rechtsgutachten hinausliefe.

Karla Wendte stellte aber in der Verhandlung für die Kammer unmißverständlich klar, daß die Bewachung eines Betriebsrates in keinem Falle zulässig sei und vom Gericht geduldet werde, auch wenn die Entscheidung in dem Kündigungsverfahren zugunsten der Firma ausfallen würde: „Es ist unerträglich und unvorstellbar, wenn ein Mitglied einer Firma mit dem Betriebsrat etwas bespricht und ein anderer hört zu oder schreibt dies auf“, betonte sie. Sie forderte deshalb das Kaffeeunternehmen bzw. deren Vertreter im Gerichtssaal, Geschäftsführer Peter Klar und Rechtsanwalt Rolf Werther, auf, eine entsprechende Erklärung abzugeben oder gütlich einem Vergleich zu

zustimmen. Firmenchef Schopf flüsterte seinem Anwalt daraufhin etwas ins Ohr, die Eduscho-Vertreter zogen sich zur Beratung zurück.

Ergebnis: Die Firma ist nicht bereit, eine Erklärung abzugeben, die feststellt, daß sie Hermann Päper in Zukunft nicht ausforschen werde. Auch einem Vergleich werde Eduscho nicht zustimmen. Kopfschüttelnd nimmt Richterin Wendte diese Stellungnahme zur Kenntnis. Unter diesen Umständen kann auch Hermann Päpers Rechtsanwältin

Bolte keinem Vergleich zustimmen. Eine Erklärung, die Eduscho im Juli zu den Akten gab, wonach die Firma Hermann Päper niemals ausgeforscht habe, kann Bolte wiederum nicht per Vergleich akzeptieren, zumal die eidestattliche Erklärung eines Päper-Beschützers über die Bespitzelung dem Gericht ebenfalls vorliegt.

Der Machtkampf zwischen Eduscho und Hermann Päper, der als DAG-Vertrauenskörperleiter offensichtlich stellvertretend für DAG-Bezirkssekretär Hartmut

Frensel vors Gericht gedrängt wird, geht also weiter. Rechtsanwalt Werther schob in dem Verfahren zur Begründung der fristlosen Kündigung vor allem Presseberichte über das Unternehmen seit dem Warnstreik 1987 ins Feld. Der Eduscho -Betriebsrat hatte bei seiner Zustimmung jedoch nur eine Treueverletzung als Grund zu beurteilen, den ein anderes Gerichtsverfahren bereits als nicht ausreichend für die Kündigung bezeichnet hatte. Dem schloß sich der gestrige Urteilsspruch an.

Birgitt Rambalski