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Giftspritzen verboten

■ Verwaltungsgericht bestätigt Naturschutzgebiet

Wolfgang und Hinrich Klüver sind Landwirte. Sie haben unter anderem einen fünf Hektar Acker bei den Wümmewiesen. Und weil der Acker im Naturschutzgebiet Zone III liegt, heißt es dort amtlich verordnet: Giftspritzen verboten. Das mißfiel den Klüvers außerordentlich, weil dann ein unwirtschaftlicher Unkrautacker und somit eine unbillige Härte entstehe. Also beantragten sie eine Ausnahmegenehmigung und zogen, als die Naturschutzbehörde ablehnte, vors Verwaltungsgericht.

Doch die Richter folgten der Argumentation der Behörde. Die hatte befürchtet, daß die Spritzerei zunächst die Ackerkräuter und dann seltene Vogelarten vertreibe und das Gift zudem über einen Bach in das Feuchtgebiet geschwemmt werde.

„Wir sind umweltbewußt“, hatte Bauer Klüver vergeblich betont. Umweltbewußtsein, daß inzwischen auch schon aktenkundig ist. Klüver wurde 1987 mit Bußgeld belegt, weil er das Giftspritzen trotz Verbot nicht gelassen hatte.

hbk

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