Ausweisung nach illegaler Einreise-Hilfe

Saarbrücken (dpa) - Ausländer können ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren, wenn sie Landsleuten bei der illegalen Einreise in die BRD helfen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 3R 278/87). Die Richter wiesen damit die Klage eines seit 1977 legal in der Bundesrepublik lebenden Türken ab, der wegen Beihilfe zur illegalen Einreise zu einer Geldstrafe von 1.800 Mark verurteilt worden war.