EG verklagt britische Regierung

Nitrat- und Bleiwerte des britischen Wassers liegen weit über EG-Norm / Eine Verurteilung hätte nur symbolischen Charakter / Die Privatisierung der britischen Wasserwerke geht weiter  ■  Von Ralf Sotscheck

Dublin (taz) - Die Versuche des britischen Umweltministers Chris Patten, eine Klage der Europäischen Kommission gegen die britische Regierung wegen der Wasserqualität in England und Schottland abzuwenden, sind fehlgeschlagen. EG -Umweltkommissar Carlo Ripa di Meana gab am Dienstag in Brüssel bekannt, daß er rechtliche Schritte einleiten werde.

Die Klage gegen Großbritannien stützt sich auf drei Punkte: Die britische Regierung hat es bisher versäumt, die Landesgesetze an eine EG-Direktive zur Reinhaltung des Trinkwassers aus dem Jahr 1980 anzupassen. Außerdem sind die Nitratwerte in Teilen Englands und die Bleiwerte in Schottland bis zu doppelt so hoch wie von der EG zugelassen. Nitrate, die vor allem durch landwirtschaftliche Düngemittel ins Trinkwasser gelangen, rufen Magenkrebs hervor. 800.000 EngländerInnen werden zur Zeit mit Wasser versorgt, das zu viele Nitrate enthält. Erhöhte Bleiwerte können besonders bei Kindern zu Gehirnschäden führen.

Das Gericht kann weder eine Geldstrafe verhängen, noch Sanktionen beschließen. Dennoch bringt die Einleitung gerichtlicher Schritte die britische Regierung in eine unangenehme Lage. Thatchers Image als „oberste Umweltschützerin“ wird angekratzt.

Außerdem könnte die EG-Klage Auswirkungen auf die für November geplante Privatisierung der Wasserindustrie haben. London hat bereits Millionen für die Werbekampagne ausgegeben. Bei den Aktienangeboten muß die EG-Klage nun jedoch vermerkt werden, wodurch potentielle Käufer abgeschreckt werden könnten.

Die britische Regierung bezeichnete die Entscheidung der EG -Kommission als „unvernünftig, enttäuschend und unerklärlich“. Patten fügte hinzu, daß durch die Klage keine Beschleunigung der britischen Maßnahmen zur Säuberung des Trinkwassers erreicht werde. Di Meana sagte, er habe lediglich seine Pflicht getan.